Kanzlei

 

Herzlich willkommen in der Anwaltskanzlei Schulte-Nölke !

 

Sie wurde 1948 in Paderborn durch den Rechtsanwalt und Notar Dr. Walter Petrich gegründet. Am 13. Januar 1959 trat Rechtsanwalt Heinz Schulte-Nölke zunächst als Referendar und ab dem 1. März 1962 als Sozius in die Kanzlei ein.

Nach dem Tod von Herrn Dr. Petrich im Jahr 1966 wurde sie von Rechtsanwalt Heinz Schulte-Nölke als Einzelkanzlei, ab 1971 auch als Notariat fortgeführt, letzteres bis Anfang 2003.

Im Jahr 1998 trat der Sohn Christoph Schulte-Nölke als Rechtsanwalt ein. Seither ist die Kanzlei wieder eine Sozietät.

Beide Sozien sind Rechtsanwälte mit Zulassung bei allen Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht Hamm.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen auf dem zivilrechtlichen Gebiet, insbesondere dem Erbrecht, dem Kauf- und Werkvertragsrecht, dem Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, dem Verkehrs- und Mietrecht, und der Umsetzung von gerichtlich festgestellten Forderungen durch das Recht der Zwangsvollstreckung.

 

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