Mietrecht - Kaufrecht

Gerade Mietverträge in ihrem gesamten Spektrum für einzelne (z. B. auch hochwertige) Gegenstände - seien es handliche oder große oder Gebäude bzw. Räume, wie zum Beispiel solche für Wohnungen oder von Gewerbetreibenden genutzte - sind im besonderen Maße gegenseitige Verträge, in denen es auf die angemessene und "rechtlich richtige" Anwendung von "Geben" und "Nehmen" ankommt.

 

Wir beraten und begleiten Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet von A bis Z.

 

Das gilt übrigens ebenso für Rechtsbeziehungen aller vorkommenden Besonderheiten (inklusive Unfälle/Unfallsituationen) und Kaufverträge mit allen Details für Fahrzeuge/klassische Fahrzeuge.

 

Es beinhaltet Beratung und Rechtsvertretung für zu schließende oder geschlossene Kaufverträge aller erdenklichen Gegenstände, Gebäude, Rechte und auch gehandelte Tiere.